Die schönen neuen Konsumwelten sind nur einen Mausklick entfernt. Aber worauf müsst Ihr achten?
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Dienstag, 25. September 2012
Zunächst einmal gelten beim Einkauf im Internet die Regeln, die auch für den Einkauf im Ladengeschäft gelten. Denn Verträge können telefonisch, mündlich, schriftlich und natürlich auch über das Internet abgeschlossen werden. Voraussetzung ist daher auch hier, dass Ihr den Vertrag überhaupt abschließen könnt.
Da man beim Einkauf über das Internet die Ware vor dem Kauf nicht ansehen und prüfen, z. B. ein Kleidungsstück nicht anprobieren kann, gibt es regelmäßig ein Widerrufsrecht. Über dieses Widerrufsrecht muss der Unternehmer Euch aufklären. Ihr könnt den Kauf dann grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen rückgängig machen. Hierfür reicht es aus, wenn Ihr die Ware zurückschickt. Die 14 Tage beginnen bei ordnungsgemäßer Belehrung über das Widerrufsrecht in der Regel mit Erhalt der Ware.
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Vorsicht: Nicht in allen Fällen kann man widerrufen. Innerhalb der Widerrufsfrist darf man die Ware prüfen, so wie dies auch im Ladengeschäft möglich ist. Es ist aber nicht erlaubt, die Ware schon zu benutzen, wenn dies für die Prüfung nicht erforderlich ist. Sportschuhe darf man z. B. anprobieren, aber nicht gleich im Sportunterricht benutzen.